Promotion oder Hostessenjobs  // Abrechnung über Gewerbeschein oder über Lohnsteuer?

Checkliste: So verstehst du deine Gehaltsabrechnung

Früher wurden alle Jobs im Promotionbereich oder Jobs als Messehostess über einen Gewerbeschein abgerechnet. Dies ist nun nicht mehr möglich, da diese Tätigkeit als „Scheinselbständigkeit“ eingestuft wurde. Auch wir von Blank&Biehl rechnen nur noch über eine kurzfristige Anstellung, also über Lohnsteuer ab. Die monatliche Gehaltsabrechnung birgt oft einen Wirrwarr aus Begriffen, Abkürzungen und Zahlen. Die folgende Checkliste nennt wichtige Posten deiner Abrechnung. Je nach Arbeitgeber können diese allerdings unter unterschiedlichen Bezeichnungen auftauchen:

Gesamtbrutto: Auf der Gehaltsabrechnung findest du die Information, welche Leistungen wir für dich insgesamt erbracht haben. Dazu zählen neben dem vertraglich vereinbarten Bruttogehalt besondere Leistungen wie z.B. Überstundenzuschläge (wenn dein Promotion oder Hostessenjob länger als die vereinbarte Zeit ging) oder Sachbezüge wie ein Ticket, usw.

Steuerbrutto: Es gibt an, welchen Betrag von den gesamten Leistungen du beim Finanzamt abrechnen musst. Das Steuerbrutto kann deinem Gehalt entsprechen. Wenn du jedoch auf deiner Steuerkarte Freibeträge hast, ist das Steuerbrutto auf jeden Fall niedriger.

Lohnsteuer: Wir ermitteln mithilfe von Lohnsteuertabellen, wie viel Lohnsteuer wir für dein Steuerbrutto abführen müssen. Zusätzlich werden Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Steuer) und eventuell Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer) fällig.

Private Krankenversicherung: Als privat Versicherter findest du auf der Abrechnung die Information, wie viel wir zur Versicherung dazuzahlt. Du kannst dich privat versichern, wenn du mehr als 48.150 Euro im Jahr verdienst.

Pflegeversicherung: Für die gesetzliche Pflegeversicherung teilst du dir mit uns als deinem Arbeitgeber den Beitrag von 1,95 Prozent deines Einkommens. Kinderlose zahlen 0,25 Prozent extra. Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wenn du privat krankenversichert bist, bist du auch privat pflegeversichert. Dein Beitrag entspricht dem Maximalbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Rentenversicherung: Mit uns, der Hostessenagentur teilst du dir den Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 Prozent deines Einkommens. Es sei denn, dein Einkommen liegt über 5.250 Euro im Monat (63 000 Euro im Jahr) in den alten Bundesländern oder über 4 500 Euro im Monat (54 000 Euro im Jahr) in den neuen Bundesländern. Dann zahlen beide den Beitragssatz nur bis zu dieser Bemessungsgrenze. Aber mit Hostessenjobs ist dieses Gehalt eher schwer zu erreichen 😉

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz beträgt 3,3 Prozent. Es gelten die Beitragsbemessungsgrenzen wie bei der Rentenversicherung.

Nettoverdienst: Er ergibt sich, wenn vom gesamten Bruttoeinkommen alle steuerlichen Abzüge und alle Sozialversicherungsbeiträge abgezogen sind.

Gesetzliche Krankenversicherung: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, zahlst du für dein Einkommen einen Prozentsatz, den deine Krankenkasse festgelegt hat. Im Durchschnitt liegt der Beitragssatz etwa bei 13 Prozent. Du und wir als deine Hostessenagentur teilen sich diesen Satz, sodass bei dir 6,5 Prozent hängenbleiben. Als Arbeitnehmer zahlst du zusätzlich einen Zuschlag von 0,9 Prozent. Rechengrundlage ist dein monatliches Bruttogehalt. Liegt es über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 Euro im Monat (43.200 Euro im Jahr), zahlst du Beiträge nur bis zu dieser Grenze.

Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers werden folgende Positionen abgezogen. Daraus ergibt sich das Nettogehalt – also der Betrag, welcher dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wird.

Bruttogehalt
– Steuern
– Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Sozialversicherung
= Nettogehalt

Erstmal gilt es also herauszufinden, wie hoch der Steuerbetrag ist, der vom Bruttogehalt abgezogen wird. Dazu folgt erstmal ein wenig Theorie – der mittels Pfeil hervorgehobene Link zeigt ein konkretes Beispiel zur Berechnung der Steuerabzüge.

Alle Einkünfte, die aus nicht selbständigen Tätigkeiten – also Arbeiten in einem Angestelltenverhältnis – hervorgehen, unterliegen der Lohnsteuer.

Natürlich ist die Lohnsteuer nicht für alle gleich hoch – sie richtet sich nach: Höhe des Gehaltes, Steuerklasse, Freibeträge. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen.

Die Einheit zwischen der DDR und der BRD hat ein „bisschen“ was gekostet. Deswegen wird zur Finanzierung der deutschen Einheit seit 1995 der so genannte Solidaritätszuschlag erhoben.
Diese beträgt 5.5 % von der Lohnsteuer.

Die Kirchensteuer ist natürlich nur zu entrichten, wenn Kirchenmitglied ist. Sie beträgt – in Bezug auf die Lohnsteuer:
– In Bayern und Baden-Württemberg 8 %
– in den restlichen Bundesländern 9 %

Wie hoch letztendlich die Steuerabzüge ausfallen, kann der Lohnsteuertabelle entnommen werden.

Wurde Dir bei der Abrechnung als Promoter oder Hostess über kurzfristige Beschäftigung weniger Gehalt ausgezahlt als Du erwartet hast?

->  Wir sind vom Gesetzgeber verpflichtet, den Lohnsteueranteil von Deinem Gehalt abzuziehen. Das müssen alle Agenturen bei Abrechnung über Lohnsteuer so machen.

Wurde Dir unverhältnismässig viel vom Gehalt nicht ausgezahlt?

-> Der  Gesetzgeber rechnet die Abzüge der Lohnsteuer so aus: Wenn Du z.B. nur einen Tag im Monat gearbeitet hast und an dem Tag 100€ verdient hast, werden diese 100€ auf den Monat hochgerechnet und der Gesetzgeber geht automatisch (das können wir leider auch nicht ändern!) von einem Monatsgehalt von 3.000€ aus. Bei diesem relativ hohen Gehalt, entstehen auch relativ hohe Abzüge durch die Lohnsteuer. Dieser Anteil wird dann wiederum von Deinen 100€ abgezogen, auch wenn Du „nur“ 100€ verdient hast.

WICHTIG: Dieser Anteil ist nur temporär abgezogen. In den allermeisten Fällen bekommen die Promoter und Messehostessen bei der Steuererklärung alles wieder!